Verantwortungsvolle Beratung bei allen Fragen zum Familienrecht

Ich berate und vertrete Sie bei folgenden familienrechtlichen Fragen:

  • Einvernehmliche und streitige Ehescheidung
  • Scheidungsvereinbarungen, Eheverträge
  • Unterhaltsforderungen
    (Geltendmachung berechtigter bzw. Abwehr unberechtigter Unterhaltsforderungen)
  • Unterhaltsberechnungen
    Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), Kindesunterhalt
  • Sorgerecht, Umgangsrecht, Umgangsregelungen
  • Eheliches Güterrecht
    (Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich)

Im Familienrecht steht mehr als in jedem anderen Rechtsgebiet die persönliche, emotionale Komponente im Vordergrund. Die Rechtslage ist oftmals nur ein Programmsatz ohne praktische Bedeutung. Die Durchsetzung von Rechten mit gerichtlicher Hilfe führt nicht selten zu einem Pyrrhus-Sieg, da die Kluft zwischen den ehemaligen Partnern dadurch nur noch vergrößert wird und eine Vollstreckung (z.B. des Umgangsrechts mit dem eigenen Kind) ohnehin nur in den seltensten Fällen sinnvoll ist.

Mein Ziel ist es daher, mit Ihnen einen Weg zu erarbeiten, der in erster Linie zu einer gütlichen Lösung der Probleme führen und so eine bessere Basis für die Zukunft bieten soll. Dabei muss nicht immer allein das juristische Instrumentarium das Mittel der Wahl sein. Von zentraler Bedeutung ist für mich dabei das Verständnis für Ihre Belange und Bedürfnisse in der konkreten Situation.

Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich oder gescheitert ist.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe.