Zielorientierte Strategie bei allen Fragen zum Mietrecht
Ich berate und vertrete Sie bei folgenden mietrechtlichen Problemen kompetent, gerichtlich und außergerichtlich:
- Streit um die Wirksamkeit von Vertragsklauseln
(z.B. Überwälzung von Schönheitsreparaturen, Klauseln zur Überbürdung der Endrenovierung, Kündigungsfristen) - Beendigung von Vertragsverhältnissen
(außerordentliche und fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Sonderkündigungsrechte) - Durchführung/Überprüfung von Mieterhöhungen
(Feststellung der ortsüblichen Miete anhand des Münchner Mietspiegels) - Mängel der Mietsache
(Durchsetzung/Überprüfung von Mietminderungen bei Mängeln der Mietsache) - Probleme beim Auszug
(Schönheitsreparaturen, Endrenovierungsklauseln, Kautionsabrechnung, Nebenkostenabrechnung) - Zwangsvollstreckung (Zwangsräumung)
Ihr Vorteil
Das Mietrecht ist geprägt von einer Vielzahl stark formalistischer, zwingend vorgeschriebener Verfahren und Formvorschriften, wie etwa bei Kündigungen, Mieterhöhungsbegehren und Mietminderungen. So unterlaufen oftmals sogar „alten” Vermietern und auch Hausverwaltungen bei der eigenständigen Abfassung von Mieterhöhungsbegehren oder Kündigungen Formfehler, die die Unwirksamkeit der abgegebenen Erklärung zur Folge haben. Darüber hinaus hat sich eine fast unübersehbare Rechtssprechung zu fast allen Gebieten des Mietrechts entwickelt, die zu allem Überfluss auch noch regional sehr unterschiedlich ist. So hilft es nichts, wenn man in der Presse oder im Internet ein für seinen Fall „passendes” Urteil z.B. des Amtsgerichts Stuttgart oder des Landgerichts Koblenz gefunden hat, die betreffende Rechtsansicht aber von den Münchner Gerichten nicht geteilt wird.
Es ist also für die erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen von entscheidender Bedeutung, gerade die lokale Rechtssprechung, d.h. insbesondere die Rechtssprechung des Amtsgerichts München und der Landgerichte München I und München II zu kennen. Durch den regelmäßigen Besuch spezieller Fortbildungsveranstaltungen bin ich in der Lage, stets nicht nur die aktuelle höchstrichterliche Rechtssprechung (insbesondere des Bundesgerichtshofes - BGH) sondern vor allem auch die Rechtssprechung der Münchner Gerichte zu berücksichtigen. Dabei habe ich aufgrund eines gut ausgebauten Netzwerkes auch Zugriff auf nicht veröffentlichte Entscheidungen.
Im Mietrecht gilt es jedoch, wie in fast keinem anderen Rechtsgebiet, möglichst auf einvernehmliche Lösungen hinzuwirken. Die auf Dauer angelegte, oftmals auch sehr enge Beziehung zwischen Vermieter und Mieter wird oftmals durch eine gerichtliche Auseinandersetzung so nachhaltig gestört, so dass sich der juristische Sieg letztendlich in eine Niederlage verwandeln kann. Hinzu kommt, dass sehr oft das eigentliche Ziel nicht die Durchsetzung einer Rechtsposition ist, sondern vielmehr ein bestimmter Erfolg angestrebt wird. Dieser kann aber meist auf dem Verhandlungswege leichter und nachhaltiger erreicht werden.
Bei der ersten Besprechung werde ich daher zunächst folgende Fragen klären:
- Was wollen Sie tatsächlich bzw. letztendlich?
- Ist dieses Ziel auch realistisch?
- Ist die Verfolgung dieses Zieles wirtschaftlich? Gibt es Alternativen?
Ist der Weg dann gemeinsam gefunden, wird die Strategie festgelegt. Besonderes wichtig ist mir dabei, die Erfolgsaussichten stets realistisch darzustellen.