Verkehrsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Allgemeines Zivilrecht und Forderungseinzug

Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit sind Verkehrsrecht, Mietrecht und Familienrecht

Neben diesen Spezialgebieten berate und vertrete ich Sie natürlich auch in allen Bereichen des sog. allgemeinen Zivilrechts. Es sind dies quasi die Rechtsbereiche des täglichen Lebens, wie insbesondere

  • Kaufrecht
    (z.B. Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, wie Minderung oder Rückabwicklung, bei Kaufverträgen)
  • Werkvertragsrecht
    (z.B. Nachbesserungsverlangen bei fehlgeschlagenen Reparaturen oder sonstigen Handwerkerleistungen)
  • Schadensersatzrecht
    (z.B. Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Schädiger und Versicherung, Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen Dritter, Abwicklung von Haftpflichtschäden)
  • Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen aus privaten Darlehensverträgen (Kreditverträgen)
  • Geltendmachung/Abwehr von Unterlassungsansprüchen
    (z.B. wegen übler Nachrede oder Verleumdung) und Beseitigungsansprüchen (z.B. wegen Besitzstörung)

Der Beitreibung offener Geldforderungen kommt – leider – eine immer größer werdende Bedeutung bei, so dass der Forderungseinzug (Inkasso) zu einem weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit geworden ist. Hier berate und vertrete ich Sie von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis hin zur Zwangsvollstreckung (Sachpfändung, Forderungspfändung, Gehaltspfändung, Antrag auf Angabe der eidesstattlichen Versicherung etc.) sowie im Insolvenzverfahren (Anmeldung Ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle, Vertretung im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren wie im Insolvenzverfahren selbst).

Ihre Vorteile:

  • Bequeme und zeitsparende Abwicklung
    In der Regel ist ein persönlicher Besuch in meiner Kanzlei nicht nötig. Alle erforderlichen Informationen können per Telefon, Telefax, E-Mail und schriftlich ausgetauscht werden.
  • Vorab-Prüfung der Erfolgsaussichten
    (Eintragungen in Schuldnerkartei, Insolvenzverfahren etc.)
  • Übernahme der Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
    (Beschaffung der Deckungszusage, direkte kostenmäßige Abwicklung)